Familienrecht

Was bedeutet Familie? Es ist eine durch Partnerschaft, Heirat, Adoption und Geburt begründete Lebensgemeinschaft. Diese besteht meist nicht nur aus den Ehepartnern und Kindern, sondern auch aus Großeltern und den dazugehörenden Verwandten.

Daher sind die Rechtsbeziehungen in einer Familie äußerst komplex, auch die sogenannte Patchwork Familie  und die unterschiedlichen Charaktere der Beteiligten bietet immer wieder neue Herausforderung bei der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate.

Daher stellt das Familienrecht hohe Anforderungen an den Rechtsanwalt als Berater.

Im Familienrecht geht es bei den sog. Ehesachen um die Fragen der Aufhebung der Ehe, der Feststellung des Bestehens oder des Nichtbestehens einer Ehe und um die Scheidung der Ehe. Das Statusrecht betrifft das Namensrecht, die Abstammung, die Adoption und das Personenstandsrecht.

Das Sorgerecht, das Umgangsrecht und Fragen zur Herausgabe eines Kindes sind vor allem emotional sehr wichtige Kernbereiche des Familienrechts.

Auch Gewaltschutzverfahren nehmen immer mehr Raum im Familienrecht ein, ich stehe Ihnen gerade in diesem sensiblen Bereich ebenfalls mit einer großen Erfahrung zur Seite und lasse Sie nicht alleine.

Sehr versiert bin ich ebenfalls im Bereich des Unterhaltsrechts, zu dem der Kindesunterhalt, der Familienunterhalt, der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Ehegattenunterhalt gehören.

Hierbei gilt es u. a. auch den unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch, familienrechtliche Ausgleichsansprüche, Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Unterhalt und ganz wesentlich: die Abänderung von gerichtlichen Unterhaltstiteln oder Vergleichen und vieles mehr geltend zu machen und durchzusetzen. Mir gelingt es bestenfalls außergerichtlich, mit schnellen Lösungen den Unterhalt zu vereinbaren oder möglichst umgehend den Unterhaltsanspruch gerichtlich zu klären, damit wenigstens schon mal Ihre finanzielle Existenz gesichert ist.

Ein weiteres großes Thema ist der Versorgungsausgleich, bei dem man bei der Scheidung den Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Rentenanwartschaften prüft und im Rahmen des Ehescheidungsprozesses einen hälftigen Ausgleich durchführt. Weiter wird anlässlich der Scheidung auch vereinbart oder geregelt, wem die Ehewohnung zusteht und was mit dem Hausrat passiert.

Ein ganz wesentlicher Bereich im Familienrecht ist die vorbereitende Beratung und Vertragsgestaltung. Schon vor der Ehe, aber auch während der Ehe können Sie mit mir das Familienrecht auf Ihre Bedürfnisse hin gestalten.

Selbstverständlich kann ich Sie auch im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft beraten und vertreten. Notwendig ist es gerade auch in diesen Bereichen, dass Sie Ihre Angelegenheiten geschickt in Verträgen gestalten.