Honorar

Die Anwaltshonorare sind in Deutschland gesetzlich geregelt (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG). Es wird nach einer vorgegebenen Gebührenordnung abgerechnet.

Erstberatung

Auch die Kosten einer Erstberatung beim Anwalt sind gesetzlich geregelt. Für das erste Gespräch zahlen Sie höchstens 190 € (zzgl. MwSt.).
Frühzeitig fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen kann sich schlussendlich preiswerter auswirken, da oft kostenintensive Verfahren vermieden werden können. Sollten Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, dann können Sie für die Erstberatung auch einen Beratungshilfeschein bei Ihrem Amtsgericht beantragen. Sie haben in diesem Fall lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 € zu tragen.

Einen entsprechenden Antrag finden Sie unter Links.

Kosten – bei mir klar und nachvollziehbar

Bei gerichtlichen Verfahren haben Sie neben den Anwaltskosten zusätzliche Gerichtskosten zu zahlen, welche sich nach dem Gerichtskostengesetz errechnen. Dieser errechnen sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert. Wer die Kosten letztendlich zu tragen hat, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Meine Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG berechnet, dieses ist für alle Rechtsanwälte bindend. So kann ich Ihnen bereits frühzeitig die voraussichtlichen Kosten Ihres Verfahrens transparent errechnen und aufschlüsseln.

Auch in gerichtlichen Verfahren gilt: Verfügen Sie nicht über ausreichende Einkünfte, können Sie Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ich berate Sie hier gerne. Einen entsprechenden Antrag finden Sie unter Links. Darüber hinaus ist es möglich, ein Stundenhonorar zu vereinbaren, sprechen Sie mich einfach an.

Rechtsschutz – übernahmefähige Kosten

Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe ich für Sie, ob diese eintrittspflichtig ist. Es wird angefragt, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernimmt, um einen Anspruch zu verfolgen oder eine Klage abzuwehren. Dazu gehören nicht nur Ihre Anwaltskosten, sondern auch die Gerichtskosten und auch ggf. erstattungsfähige Kosten der Gegenseite.

Für ein Erstberatungsgespräch in Familiensachen erklären die meisten Rechtsschutzversicherungen auch eine Kostenübernahme.

Kostenübersicht

Ich erstelle Ihnen gerne bei Mandatsaufnahme eine Kosten- und Risikoanalyse. So erfahren Sie gleich, welche möglichen Kosten auf Sie zukommen, aber auch, welche Kostenerstattungsansprüche bestehen. So können Sie frühzeitig planen und abwägen, welche Schritte Sie unternehmen wollen.

Zögern Sie nicht, rechtzeitig eine gute Beratung in Anspruch zu nehmen – das kann Ihnen viel Geld sparen.